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claude - Frisch und zur Überraschung aller Freunde, Verwandten und Bekannten
plötzlich mit dem Motorradvirus infiziert, wollte ich als bekennender
Autofan mit dem Töfffahren beginnen. Ok, bei mir war am Anfang die
Maschine und dann die Idee, aber das ist eine andere Geschichte. Wie
auch immer, ich wollte es nun lernen und mir dabei die in der Schweiz
per 1.April 2003 geltende Regelung, dass bei bereits vorhandenem
Auto-Führerschein die Fahrerlaubnis für Motorräder bis 125cc lediglich
durch den Besuch eines Grundkurses und ohne Ablegen einer praktischen
Fahrprüfungen erworben werden kann, zu Nutze machen. Und weil zu zweit
alles schöner ist, wollte auch meine Freundin Barbara, ebenfalls im
Besitz des Auto-Führerscheins, das neue Hobby mit mir teilen.
Um mit dem Töfffahren beginnen zu können, braucht man erst einmal einen
Lernfahrausweis. Wir haben uns also also das entsprechende Formular aus
dem Internet ausgedruckt. Soweit noch alles in Ordnung. Dann haben wir
das Formular ausgefüllt - was auch noch nicht wirklich schwierig war -
uns ein aktuelles Passfoto besorgt und schliesslich einen Sehtest
absolviert. Auch soweit noch alles in Ordnung, alles absolut machbar.
Aber dann, dann wurde es wirklich haarig: das ausgefüllte und
unterzeichnete mit Passfoto versehene Formular musste nun ans
Strassenverkehrsamt geschickt werden und damit begann eine wahre
Leidensgeschichte:
Auf dem Formular stand, man kann es entweder aufs jeweilige Gemeindebüro
bringen oder selber ans Strassenverkehrsamt schicken. Wir entschieden
uns für den ersten Weg und Barbara ging mit beiden Formularen und meiner
ID in der Tasche aufs Gemeindeamt. Die nette Dame dort erklärte Barbara
mit mitfühlendem Blick, dass sie leider nur eines der beiden Formulare
annehmen könne, ich müsse nämlich persönlich vorbeikommen, sonst dürfe
sie mein Formular nicht annehmen. Also wurde Barbara's Formular ans
Strassenverkehrsamt in Winterthur geschickt, meines begleitete Barbara
wieder zurück nach Hause.
Da es aufgrund der unmöglichen Öffungszeiten des Gemeindebüros für mich
nicht möglich war, dort vorbeizugehen, ohne dass ich bei der Arbeit die
eine oder andere Stunde hätte freinehmen müssen, beschloss ich die
Flucht nach vorn und wollte mal über Mittag mein Formular direkt und
persönlich beim Strassi (meine Kosebezeichnung fürs Strassenverkehrsamt)
in Zürich vorbeibringen und den Stein ein für allemal ins Rollen
bringen. Gesagt, getan.
Gut eine Woche später trudelten die bestellen Lernfahrausweise brav bei
uns Zuhause ein, Barbara's kam aus Winterthur, meiner aus Zürich. Die
grosse Freude wurde alsbald getrübt, stand doch in Barbara's
Lernfahrausweis "Nur Grundschulung, keine praktische Prüfung
erforderlich" und in meinem stand nichts dergleichen, im Gegenteil,
beigelegt war noch ein Anmeldeformular zum Ablegen der praktischen
Prüfung! Da bekam ich bereits die ersten Schweissausbrüche, wieso gerade
ich?!
Ich beschloss also, mich beim Strassi nach den Gründen dieser
Ungerechtigkeit und dem weiteren Vorgehen zu erkundigen und habe dort
angerufen. Die nette Dame im Strassi hat gleich verstanden, wo der Schuh
drückt und mir geraten, ich solle alles einfach retour senden, ich
bekäme dann nochmals einen neuen Lernfahrausweis... Da sich nach zwei
Wochen immer noch nichts getan hat, habe ich wieder angerufen, diesmal
eine andere nette Dame am Apparat. Nach unzähligen Minuten der
Erklärung, des Warum und Wieso hat diese Dame dann meinen, sowohl auch
Barbara's Lernfahr-Ausweis im System (sind ja nun alle elektronisch
gespeichert) überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass mein Ausweis
eigentlich richtig war und die vom Strassi Winterthur (welche
anscheinend sowieso immer machen was sie wollen und bald ein eigenes
Strassenverkehrsamt hätten uswusf - Mann, hat die Alte gelästert) für
Barbara mal wieder was Spezielles ausgestellt hätten. Ich solle also
warten, sie würden mir meinen ursprünglichen - eigentlich richtigen -
Ausweis wieder zurückschicken - irgendwann... Eine Woche später rufe ich
wieder an, wo denn nun mein Ausweis geblieben sei? Wiederum eine andere
nette Dame am Apparat - tja, wenn ich bis jetzt noch nichts bekommen
hätte, dann ist das bestimmt verloren gegangen. Ich solle auf den
nächten Polizeiposten gehen und eine Verlustmeldung meines Ausweises
machen, erst dann könnte mir ein Duplikat ausgestellt werden. Ich also
hin auf den nächsten Polizeiposten und nach langen Erklärungen und
genauer Schilderung des Sachverhalts und des Tathergangs wurde mir der
Verlustschein ausgestellt. Damit bin ich dann wieder zum
Strassenverkehrsamt und konnte endlich - nach über 3 Wochen hin und her
- meinen gültigen Lernfahrausweis (das Duplikat) in Empfang nehmen. Als
ich dann am selben Abend nach Hause komme und in den Briefkasten schaue-
ratet mal, was ich dort vorfand - ja genau, das Original...
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